Die dringende Notwendigkeit einer neuen
globalen Sicherheits- und Entwicklungsarchitektur
Von Sanjay Tripathi
Sanjay Tripathi war hochrangiger Beamter in verschiedenen
indischen Ministerien. Im ersten Abschnitt der Konferenz des Schiller-Instituts
sagte er am 30. Mai 2026 folgendes (Übersetzung aus dem Englischen).
Die Welt steht heute an einem historischen, prekären Wendepunkt. Die
Menschheit sieht sich einer beispiellosen Häufung sich überschneidender,
hochintensiver Krisen gegenüber, die die Grenzen der derzeitigen Systeme
aufzeigen. Die aktiven Großkonflikte – insbesondere der Krieg zwischen der
Ukraine und Rußland sowie die eskalierende Konfrontation zwischen den USA, dem
Iran und Israel – geben heute zusammen mit langwierigen Krisen wie der Gewalt
zwischen Israel und dem Gazastreifen/Libanon und der externen Intervention der
USA in Staaten wie Venezuela Anlaß zu größter Sorge. Sie haben gezeigt, wie
einseitiges Handeln einiger mächtiger Nationen, zersplitterte Koalitionen und
geschwächte multilaterale Mechanismen regionenübergreifende Auswirkungen haben,
die zu humanitären Katastrophen führen. Dies führt wiederum zu einem langsamen
wirtschaftlichen Zusammenbruch, einer Energiekrise, Ernährungsunsicherheit,
einem Zustrom von Flüchtlingen und Migranten sowie einem erhöhten Risiko der
Eskalation von Grenzkonflikten an zahlreichen Orten weltweit.
Diese Krisen resultieren in gestörten wirtschaftlichen Aktivitäten,
zerstörter Infrastruktur, der Lähmung öffentlicher Dienste und des öffentlichen
Lebens, einer Verschärfung der Ungleichheit und vor allem in erhöhten
Verteidigungsausgaben, die das Wirtschaftswachstum jeder Nation weiter
beeinträchtigen.
Das Gefühl der Unsicherheit kommt alle Nationen teuer zu stehen –
wirtschaftlich aufgrund verschiedener Faktoren, wie bereits dargelegt. Diese
Krisen offenbaren eine tiefere Wahrheit: Die bestehende internationale Ordnung
und der Sicherheitsrahmen reichen nicht mehr aus, um Frieden,
Stabilität und nachhaltige Entwicklung zu
gewährleisten.
Deshalb besteht ein dringender Bedarf an einer Neuausrichtung der weltweiten
Sicherheits- und Entwicklungsarchitektur – zu einer Architektur, die
geopolitische/militärische Konflikte verhindert, das Konzept der Fünf
Prinzipien der friedlichen Koexistenz propagiert und die durch ein neu
organisiertes internationales Finanzsystem reibungslose globale
Wirtschaftstätigkeit ermöglicht, Armut lindert, eine inklusive Diplomatie mit
wirksamer Krisenreaktion fördert und konkrete Normen für den Wiederaufbau
festlegt.
Die folgende Analyse skizziert die durch die aktuelle Krise zutage getretenen
Hauptprobleme. Sie schlägt ferner operative, institutionelle und regulatorische
Reformen vor und präsentiert eine prägnante Schlußfolgerung, in der die
Prioritäten für sofortiges Handeln definiert werden.
Kernpunkte
Folgende Themen/Probleme sollten die treibende Kraft für eine neue globale
Sicherheit sein:
1. Begrenzte Wirksamkeit oder Lähmung globaler Organisationen sowie
selektive Durchsetzung: Aktuelle Institutionen (UN-Sicherheitsrat, große
Finanzinstitutionen, Ad-hoc-Koalitionen wie EU, NATO usw.) sind häufig gelähmt
oder wenig wirksam. Die Verhängung von Sanktionen und einseitigen
Zwangsmaßnahmen wie Zöllen, militärischen Interventionen mächtiger Nationen usw.
wirft Fragen hinsichtlich der Legitimität von Organisationen wie der UN, der EU
usw. auf.
Folge: Fragmentierte oder begrenzte Reaktionen dieser Organisationen
führen zu einer Verlängerung von Konflikten, beeinträchtigen wirksame
Verhandlungen und untergraben somit die Normen.
2. Abschwächung des Machtwettbewerbs und der Stellvertreterdynamik:
Das Vetorecht sollte auf eine viel größere Anzahl von Staaten ausgeweitet
werden. Denn im gegenwärtigen Szenario schränkt die Vetostruktur des
Sicherheitsrats ein einheitliches politisches Vorgehen in der Ukraine und im
Nahen Osten ein.
Folge: Die Großmächte werden nicht in der Lage sein, die Welt zu
polarisieren, und dies wird sicherlich ihren Spielraum für Fehlentscheidungen
einschränken.
3. Humanitäre Krisen, Schutz der Zivilbevölkerung und
Migration/Flüchtlinge: Dem Sicherheitsorgan sollen Sonderbefugnisse
übertragen werden, um die genannten Probleme zeitnah anzugehen. Intensive
städtische Kampfhandlungen (Ukraine, Gaza), grenzüberschreitende Angriffe
(Libanon) und sanktionsbedingte Versorgungsengpässe verstärken das Leid der
Zivilbevölkerung. Der humanitäre Zugang wird durch die Sicherheitslage,
Politisierung und unzureichende Finanzierung eingeschränkt.
Folge: Großer Zustrom von Flüchtlingen, anhaltende Vertreibung und
geschwächter sozialer Zusammenhalt in den Aufnahmegemeinden, wirtschaftliche
Folgen für die Aufnahmeländer.
4. Wirtschaftliche Schocks und Entwicklungshindernisse: Die
Volatilität der Energiemärkte aufgrund von Konflikten, gestörte Getreideexporte
und Sanktionen wirken sich weltweit auf die Ernährungssicherheit und die
Inflation aus. Die Wiederaufbaukosten steigen, während Entwicklungsbudgets
zugunsten der Verteidigung umgeschichtet werden.
Folge: Zunehmende Armut, ins Stocken geratene Fortschritte bei den
globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung sowie Schuldenbelastungen in Ländern
mit niedrigem und mittlerem Einkommen.
5. Legitimitätskrise für internationales Recht und Normen: Das
Völkerrecht muß von den zuständigen Stellen bei Vorwürfen von Kriegsverbrechen
und wahllosen Angriffen durchgesetzt werden. Die selektive Anwendung des
Völkerrechts untergräbt die Normen, die Zivilisten schützen und Gewalt
begrenzen. Wahrgenommene Doppelmoral schwächt die weltweite Einhaltung der
Vorschriften.
Folge: Verringerte Abschreckung vor Verstößen und schrumpfender
Spielraum für Verhandlungslösungen.
6. Schwache Finanzierungs- und Wiederaufbaumechanismen für
Krisenreaktionen: Es existiert kein schneller, groß angelegter und politisch
neutraler Finanzierungsmechanismus, um von Konflikten betroffene
Volkswirtschaften zu stabilisieren oder den Wiederaufbau nach Konflikten in
großem Maßstab zu finanzieren. Der Wiederaufbau wird oft politisiert oder
ungleichmäßig durchgeführt.
Folge: Langsamer Wiederaufbau, Zunahme informeller Machthaber und
Rückfall in den Konflikt.
7. Technologie, Informationskrieg und Cyberrisiken: Das Gremium sollte
sich mit diesen Bereichen der neuen Ära befassen. Konflikte werden
bereichsübergreifend ausgetragen – kinetisch, im Cyberspace, im
Informationsbereich. Desinformation beschleunigt die Polarisierung;
Cyberoperationen zielen auf kritische Infrastruktur ab.
Folge: Hartnäckigkeit von Konfliktnarrativen, untergrabene
demokratische Prozesse und Anfälligkeit der Infrastruktur.
8. Regionale Fragmentierung und ungleiche Lastenteilung: Das neue
Gremium sollte in dieser Frage pragmatisch vorgehen. Regionale Organisationen
unterscheiden sich stark in Bezug auf Kapazitäten und politischen Willen; die
Verantwortung für Flüchtlinge und Wiederaufbau lastet unverhältnismäßig stark
auf Nachbarstaaten und ärmeren Ländern.
Folge: Angeschlagene regionale Stabilität und Ressentiments, die
weitere Instabilität begünstigen können.
Vorschläge: Aufbau einer neuen, integrierten Entwicklungsarchitektur
Die vorgeschlagenen Leitlinien/Normen lauten wie folgt:
A. Festlegung wirksamer Normen für die Krisendiplomatie mit souveränen
Nationalstaaten und präventiver Mediation: Dieses Gremium muß eine
Partnerschaft vollständig souveräner Nationalstaaten sein, die auf den Fünf
Prinzipien der friedlichen Koexistenz und der UN-Charta basiert. Einrichtung
einer soliden, von der UN unterstützten globalen Plattform für Mediation und
Deeskalation mit repräsentativer Mitgliedschaft (einschließlich neutraler
Staaten und regionaler Akteure), die befugt ist, unparteiische und neutrale
Vermittler einzusetzen, genaue und zeitgebundene Bewertungen vorzunehmen und
sichere Kanäle für informelle Diplomatie zu gewährleisten. Dieses Gremium sollte
ein kontinuierliches Engagement in Krisenherden (z. B. an den Frontlinien in der
Ukraine, in Konfliktherden im Nahen Osten usw.) aufrechterhalten, um
Fehleinschätzungen zu reduzieren und Verhandlungsmöglichkeiten zu eröffnen.
Institutionalisierung von Eskalationsmanagement-Protokollen unter den
Großmächten (Hotlines, vereinbarte Kommunikationsnormen zum „Nicht-Ersteinsatz“
in bestimmten Bereichen, Überwachung durch Dritte), um unbeabsichtigte, sich
ausweitende Kriege zu verhindern.
B. Überarbeitung multilateraler Entscheidungsmechanismen für zeitnahes
Handeln: Schaffung zeitlich begrenzter Notfallentscheidungsprozesse
innerhalb des UN-Systems oder einer anderen global anerkannten Organisation für
humanitären Zugang, Waffenstillstandsüberwachung und den Schutz der
Zivilbevölkerung – Mechanismen, die mit breiter, regionenübergreifender Mehrheit
auch bei Vorliegen von Vetoblöcken aktiviert werden können, kombiniert mit
robusten rechtlichen Schutzvorkehrungen zur Prävention. Stärkung unparteiischer
Ermittlungskapazitäten (unabhängige Tribunale oder schnelle UN-Ermittlungsteams)
für glaubwürdige, zeitnahe Untersuchungen mutmaßlicher Verstöße, um
Rechenschaftspflicht und Normendurchsetzung zu gewährleisten.
C. Einrichtung einer globalen Finanzierungsfazilität für
Konfliktbewältigung und Wiederaufbau: Entwurf eines multilateralen,
entpolitisierten Finanzierungsinstruments zur Bereitstellung sofortiger
Liquidität (humanitäre und Stabilisierungszuschüsse). Makroökonomische
Unterstützung für Aufnahmeländer/betroffene Länder sowie mittelfristige
Wiederaufbaumittel, die an transparente Beschaffungs- und
Entmilitarisierungsvorgaben geknüpft sind. Einbeziehung von
Mischfinanzierungsmechanismen, um privates Kapital für den Wiederaufbau der
Infrastruktur zu gewinnen und gleichzeitig lokale Sozial- und Arbeitsstandards
zu schützen; Abstimmung mit Schuldenerlaßmechanismen, um eine Überschuldung in
den betroffenen Ländern zu verhindern.
D. Gewährleistung von humanitärem Zugang (Gesundheit, Wasser, Nahrung) und
Schutz: Aushandlung und Standardisierung von Korridoren für schnellen
humanitären Zugang mit durchsetzbaren Garantien, gestützt durch einen
multilateralen Überwachungsmechanismus und, wo erforderlich, internationale
Schutzkräfte unter dem Mandat der UN oder einer neu gebildeten gemeinsamen
Einrichtung. Investition in dezentrale, widerstandsfähige öffentliche
Dienstleistungen (Gesundheit, Wasser, Energie) mit Notvorräten und mobilen
Versorgungssystemen, um die Gefährdung der Zivilbevölkerung während Konflikten
zu verringern.
E. Festlegung expliziter Normen und Verfahren für Verhältnismäßigkeit,
Zivilschutz und Wiederaufbaugerechtigkeit: Förderung der weltweiten
Einhaltung aktualisierter Normen zu städtischer Kriegsführung, Schutz ziviler
Infrastruktur und humanitären Ausnahmen in Sanktionsregimen. Ausbau von
Mechanismen für Wiedergutmachung und restaurative Gerechtigkeit, wobei
Wiederaufbauhilfe an verifizierte Maßnahmen geknüpft wird, die
Rechenschaftspflicht gewährleisten.
F. Hybride und Stellvertretermethoden regulieren und deeskalieren:
Multilaterale Abkommen aushandeln, die den Transfer bestimmter Waffenklassen,
Söldner und offensiver autonomer Systeme einschränken. Transparenzregelungen für
Waffentransfers und die Überwachung der Endverwendung einführen. Anreize (z.B.
Wiederaufbauhilfe, Handelsvorteile) für externe Akteure schaffen, damit diese
die Unterstützung von Stellvertretern einstellen und sich an
Verhandlungslösungen beteiligen.
G. Proaktive Bewältigung strategischer wirtschaftlicher
Ausstrahlungseffekte: Einrichtung von Kooperationsrahmen für Nahrungsmittel-
und Energienotfälle zur Stabilisierung der Märkte während regionaler Konflikte
(Pufferbestände, alternative Transportkorridore, humanitäre Hilfe mit
Sanktionsausnahmen für Nahrungsmittel und Düngemittel). Internationale
Unterstützung mobilisieren, um Aufnahmeländer von Flüchtlingen durch Zuschüsse,
Vorzugsfinanzierungen und Programme zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu
entlasten und so eine Destabilisierung zu verhindern.
H. Informationskriegführung bekämpfen und den zivilgesellschaftlichen Raum
schützen: Unabhängige, mehrsprachige Konsortien zur Faktenprüfung
finanzieren, Unterstützung für sichere Kommunikation und Wahlintegrität in
gefährdeten Staaten verstärken und Kampagnen zur Medienkompetenz fördern, um die
zerstörerischen Auswirkungen von Desinformation zu verringern.
I. Stärkung regionaler Organisationen und lokaler Akteure: In den
Kapazitätsaufbau regionaler Organisationen (EU, Afrikanische Union, Arabische
Liga, OAS, ASEAN) investieren, damit diese bei Vermittlung, Friedenssicherung
und Wiederaufbau die Führung übernehmen und sich dabei mit globalen
Institutionen abstimmen können. Lokal geführte Programme zur
Friedenskonsolidierung und Versöhnung der Gemeinschaften priorisieren, um das
soziale Gefüge wiederherzustellen und ein Wiederaufflammen von Gewalt zu
verhindern.
J. Ein robustes, neu organisiertes internationales Finanzsystem:
Festlegung von Normen und Überprüfungsmaßnahmen. Die neue Wirtschaftsordnung muß
darauf ausgerichtet sein, die Voraussetzungen für moderne Industrie und
Landwirtschaft durch den Ausbau der Infrastruktur auf allen Kontinenten zu
schaffen.
K. Verbot von Atomwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen: Das
Vorhandensein von Atomwaffen kann in keiner vernünftigen, friedliebenden
Gesellschaft zulässig sein.
L. Das Konzept von „Vasudhaiv Kutumbakam“, was so viel bedeutet
wie „Die Welt ist eine einzige Familie“, sollte die treibende Kraft für die
Entwicklungsarchitektur sein. Dieses Konzept ist uralt und wird seit jeher aus
dem Land der Anhänger der „Gewaltlosigkeit“ oder „Ahimsa“ - also Indien –
verbreitet.
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